Tuesday, August 19, 2025

Verwaltungsgericht bestätigt AfD-Kandidatenverbot in Rheinland-Pfalz von Roland Tichy

Typisch Bananenrepublik D.! Hoffentlich wird die nächst höheren Instanz diesem schrecklichen Treiben ein Ende bereiten!

Der Kandidat ist Lehrer (Beamter) von Beruf und seit 2016 Mitglied des rheinland-pfälzischen Landtages. Geht es noch grotesker?

"... Das Verwaltungsgericht Neustadt hat seinen Eilantrag abgelehnt. ... 
Der Wahlausschuss Ludwigshafen hatte am 5. August 2025 entschieden, den AfD-Kandidaten nicht zur Oberbürgermeisterwahl am 21. September 2025 zuzulassen. Nach der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung kann nur ins Bürgermeisteramt gewählt werden, wer die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Der Wahlausschuss sah diese Gewähr bei Paul nicht gegeben. Paul, ein Beamter im Schuldienst und Mitglied des Landtags von Rheinland-Pfalz ist schon als Beamter zur Verfassungstreue verpflichtet; Verstöße sind nicht bekannt. ..."

Gericht bestätigt AfD-Kandidatenverbot – in Rheinland-Pfalz wird so SPD-Sieg gesichert "In Rheinland-Pfalz sichern die Gerichte den SPD-Wahlsieg ab: Der AfD-Kandidat in Ludwigshafen darf nicht antreten. Die Politisierung der Gerichte zahlt sich für die SPD aus. Zusammen mit der CDU darf sie künftig Konkurrenten von der Wahl ausschließen und danach den Ausschluss bestätigen."

Der verfassungstreue Kandidat!


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