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Friday, June 07, 2024

Dexit: Teurer Ausstieg aus der Staaten­gemeinschaft. Wirklich!

Die Kosten eines Dexit sind sehr wahrscheinlich übertrieben dargestellt!

Aber die Deutschen sind ja eh zu ängstlich und besorgt für einen Dexit! Nicht von ungefähr waren es die Briten, die den Brexit vollzogen.

Nach dem Dexit könnte die Bananenrepublik D. ja eine Union mit dem Brexit eingehen!

Dexit: Teurer Ausstieg aus der Staaten­gemeinschaft - iwd.de Die AfD spricht sich in ihrem Programm zur Europawahl 2024 für einen EU-Austritt Deutschlands aus. Welche eklatanten ökonomischen Folgen ein solcher Dexit hätte, hat nun das IW berechnet.




Monday, June 28, 2021

Verfassungsumsturz in Europa oder Dexit

Sehr empfehlenswert! Ein langer Artikel, der es in sich hat!

Die Sache ist sehr ernst und bedenklich! Ein Dexit sollte unter Umständen erwogen werden!

"Die EU-Kommission hat ein „Vertragsverletzungsverfahren“ gegen Deutschland eingeleitet. Aber es geht gar nicht um einen Verstoß gegen einen bestimmten Artikel des EU-Vertrages von Lissabon, sondern um einen allgemeinen Machtanspruch: Die EU-Kommission will feststellen lassen, dass der Gerichtshof der EU (EuGH) die oberste Instanz in allen Rechtsfragen in EU-Europa ist. Demnach wären die Verfassungen der EU-Mitgliedsstaaten den EU-Verträgen unterstellt. Sie wären damit als Verfassungen praktisch außer Kraft gesetzt. Es sind aber die Mitgliedsstaaten die konstituierenden Vertragsparteien der EU. ...
Das wäre ein Verfassungsumsturz in EU-Europa. Es wäre wirklich ein Umsturz, denn das Ganze würde nicht etwa als demokratischer Gründungsakt durch eine repräsentative, verfassungsgebende Versammlung vollzogen, sondern durch die Hintertür von Strafverfahren und Gerichtsurteilen gegen einzelne EU-Mitgliedsstaaten. ...
EU-Organe handeln „ultra vires“ ... Die europäischen Verträge schließen die Finanzierung von Mitgliedsstaaten durch gemeinschaftliche Organe der EU ausdrücklich aus. Die Staatsanleihen-Ankaufsprogramme der Europäischen Zentralbank (EZB) stellen eine solche Staatsfinanzierung dar. Hätte man bei Abschluss des Vertrags von Lissabon (und zuvor von Maastricht) erklärt, dass damit solche Ankaufsprogramme in der EU legalisiert würden, wären diese Verträge nie unterschrieben worden. Doch im Zuge der Rechtsprechung des Gerichtshofes der EU (EuGH) wurde in den vergangenen Jahren das, was ausdrücklich ausgeschlossen war, durch einen Akt der Vertragsinterpretation für Recht erklärt – es wurde also keine Veränderung des geschriebenen Rechts (der Verträge) versucht, sondern das geschriebene Recht nachträglich umgedeutet. Dagegen hat das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Urteil vom 5.5.2020 auf der Position der Europäischen Verträge bestanden und festgestellt, dass die Anleihen-Kaufprogramme der EZB und deren Billigung durch den EuGH außerhalb des rechtlichen Rahmens, in dem sich die EU bewegt, erfolgt sind. Das BVerfG hat die Handlungen von EZB und EuGH in dieser Sache als sogenannte „Ultra-Vires-Akte“ bewertet – als Akte, die die Grenzen des bestehenden Rechts überschreiten. Das EuGH-Urteil wurde vom BVerfG als „schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar“ und „objektiv willkürlich“ eingestuft. ...
Ein irreführender Gebrauch des Worts „europäisches Recht“ ... Damit wird der Eindruck erweckt, es gäbe so etwas wie einen einheitlichen Gesamtkorpus von Recht, der identisch ist mit dem Regulationsrecht der EU-Organe und vom EuGH in Luxemburg letztinstanzlich ausgelegt würde. In Wirklichkeit ist das Regulationsrecht der EU-Organe nachgeordnetes Recht, weil es sich aus den EU-Verträgen ergibt, deren Träger die nationalen Verfassungsstaaten sind. ...
Es gibt ja die europäischen Verträge, insbesondere den Vertrag von Lissabon. Dieser Vertrag ist geschlossen worden, nachdem ein Versuch, eine EU-Verfassung zu schaffen, ausdrücklich durch demokratische Voten zurückgewiesen wurde: Im Jahr 2005 ist die Vorlage einer EU-Verfassung in Referenden in Frankreich und in den Niederlanden mit eindeutiger Mehrheit abgelehnt worden. ..."

Verfassungsumsturz in Europa Mit dem „Vertragsverletzungsverfahren“ gegen Deutschland will die EU-Kommission ein für allemal durchsetzen, dass die EU der Souverän ist – und nicht die vertragsschließenden Mitgliedsstaaten der EU.