Wednesday, March 29, 2023

Karlsruhe fordert Möglichkeit, Kinderehen in Deutschland weiter zu führen und etabliert Unterhaltsansprüche!

Kenne mich mit den den Details der Materie nicht aus, aber das scheint wohl wieder mal eine fragwürdige Entscheidung des höchsten Gerichts zu sein!

Die Entscheidung scheint wirklichkeitsfremd zu sein! Im Klartext bedeutet diese Entscheidung wohl auch, das die Richter in den roten Roben auch Sex mit Kindern (Pädophilie) befürworten!

Das BVerfG riskiert so den Verlust des allgemeinen Vertrauens in die Rechtsprechung!

Aus der Pressemitteilung des BVerfG:
"... Allerdings bedarf es dann Regelungen über die Folgen der Unwirksamkeit, etwa über Unterhaltsansprüche [???], und über eine Möglichkeit, die betroffene Auslandsehe nach Erreichen der Volljährigkeit auch nach deutschem Recht als wirksame Ehe führen zu können. ...
Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB erweist sich zudem als unangemessener Eingriff in die Eheschließungsfreiheit, weil es an einer Regelung fehlt, die es der Minderjährigen ermöglicht, ab Erreichen der Volljährigkeit die Ehe aufgrund eines nun selbstbestimmten Entschlusses [????] im Inland als wirksame Ehe zu führen. ...
Während der Dauer des Zusammenlebens gelten übergangsweise die §§ 1360, 1360a BGB für die Unterhaltsansprüche der Betroffenen entsprechend."

Karlsruhe fordert Möglichkeit, Kinderehen in Deutschland weiter zu führen Das unter der Großen Koalition in Kraft getretene Kinderehen-Gesetz soll entscheidend abgeschwächt werden. Das Bundesverfassungsgericht verlangt „eine Möglichkeit, die betroffene Auslandsehe nach Erreichen der Volljährigkeit auch nach deutschem Recht als wirksame Ehe führen zu können“.

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