Wieweit geht die Zusammenarbeit zwischen Verteidiger und Angeklagtem? Ein immer wieder heißes Thema!
Beruht die kriminelle Zusammenarbeit auf freiwilliges, eventuell belohntes Wirken des Anwalts oder auf Zwang/Erpressung?
Man erinnere sich z.B. an die Baader-Meinhof Terroristen Prozesse in Deutschland der 1970er.
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