Saturday, February 05, 2022

Verwaltungsgericht Osnabrück erklärt Verkürzung des Genesenenstatus für verfassungswidrig

Bravo an die besonnenen Richter! Auch mal was Erfreuliches aus der Bananenrepublik!

Alleine schon die Tatsache, das eine staatliche/halbstaatliche Institution, wie das RKI, solche einschneidenden Maßnahmen einfach so beschließen kann und auf dem Internet veröffentlicht ist skandalös! Anzeichen der Verwahrlosung der Demokratie in der Bananenrepublik! Es wäre Aufgabe des Bundestags solch eine Regelung zu beschließen!

Why SARS-CoV-2/Covid-19 is a relatively harmless disease and why the cure was worse than the disease.


"Das Verwaltungsgericht hält die jüngst beschlossene Regelung, nach der die Dauer des Genesenenstatus über die Website des Robert-Koch-Instituts (RKI) bestimmt wird, für „verfassungswidrig und damit unwirksam“. Es sei hier die Verordnung in der vorherigen Fassung anzuwenden, nach der der Genesenenstatus weiterhin eine Gültigkeit von sechs Monaten hat.
Der Genesenenstatus habe eine „hohe Bedeutung für die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger“, meint das Gericht. Weiter heißt es in einer Pressemitteilung, es verstoße in Anbetracht der Bedeutung des Genesenenstatus für den Einzelnen „gegen Verfassungsrecht, dass der Verordnungsgeber die Dauer des Genesenenstatus mittelbar durch einen (dynamischen) Verweis auf die vom RKI im Internet veröffentlichen Vorgaben auf – aktuell – 90 Tage nach festgestellter Infektion beschränke.“
Auch konkret fehle es der Verkürzung auf drei Monate an einer „wissenschaftlich fundierten Grundlage“. Das RKI habe nicht ausreichend wissenschaftlich ausgearbeitet, inwiefern nach 90 Tagen der Schutz Genesener vor einer Infektion enden würde, so das Gericht."

Verwaltungsgericht Osnabrück erklärt Verkürzung des Genesenenstatus für verfassungswidrig Das Verwaltungsgericht Osnabrück versetzt Lauterbach und Wieler einen schweren Schlag. Die Verkürzung des Genesenenstatus sei gleich in doppelter Hinsicht unzulässig, die Begründung hat es in sich.

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