Wednesday, August 25, 2021

Höchstes Urteil: Arbeitszeugnis darf nicht wie Schulzeugnis aussehen

Was für ein Schwachsinn passiert in der Bananenrepublik Deutschland! Damit befasst sich das höchste Arbeitsgericht! Was für eine Verschwendung von Ressourcen! Sind diese Richter geistig umnachtet?

Welcher deutscher Kleinkrämergeist hat sich hier wiedermal offenbart!

Andere kürzliche, sehr fragwürdige, zum Teil sehr realitätsferne, Entscheidungen höchster deutscher Gerichte, z.B. das Klimawahnurteil (hier, hier) oder das der BND nicht in Afghanistan spionieren darf des Bundesverfassungsgerichts.

In einem freien Land sollte wohl die Form des Arbeitszeugnisses dem Arbeitgeber überlassenen werden!

"Ein Arbeitszeugnis darf nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht wie ein Schulzeugnis gestaltet sein. Die angemessene Beurteilung eines Arbeitnehmers lasse sich nicht in Tabellenform, sondern regelmäßig nur durch „ein im Fließtext formuliertes Arbeitszeugnis“ herausstellen, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. (AZ: 9 AZR 262/20)"

Urteil: Arbeitszeugnis darf nicht wie Schulzeugnis aussehen

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