Wednesday, August 18, 2021

Das Bundesverfassungsgericht untersagte dem BND Spionage zu Afghanistan?

Wie bitte!!!! Deutsche Soldaten riskierten ihr Leben und ihre Gesundheit in einem sehr gefährlichen Land und das BVerfG verbietet quasi die effektive und umfassende Überwachung Afghanistans durch den Bundesnachrichtendienst.

Meine Abrechnung mit der SED Kanzlerin Merkel finden Sie hier. 

Mit dem kürzlichen Klimawahn Urteil des BVerfG ist das mindestens das zweite total realitätsferne und befremdliche Urteil aus jüngerer Zeit! Wenn die höchsten Richter politisch und sehr naiv entscheiden, dann ist das höchst bedenklich und gefährdet sogar Leben!

"Noch am vergangenen Freitag soll der BND nach Informationen der Bild-Zeitung nach Berlin berichtet haben, in den nächsten 24 bis 48 Stunden käme es zu keiner Zuspitzung der Lage in Afghanistan. Während Tschechien schon am Freitag mit der Evakuierung begann, flogen die deutschen A400M erst am Montag nach Kabul.

Allerdings wehrt sich der BND, weil dem Auslandsgeheimdienst durch ein Bundesverfassungsgerichtsurteil untersagt ist, beispielsweise die Taliban in Afghanistan abzuhören. Unter Vorsitz des früheren CDU-Politikers und jetzigen Präsidenten Stephan Harbarth entschied das Gericht im Mai 2020, dass die anlasslose Internetüberwachung durch den BND im Ausland verfassungswidrig ist. Das Gericht forderte außerdem eine bessere Kontrolle des BND. Das G10-Gesetz erlaubte bis dahin dem BND unter anderem die anlasslose Überwachung internationaler Telefonate, E-Mails oder Chats. Die anlasslose Massenüberwachung verstoße gegen Grundrechte, urteilte das Gericht. Das Urteil verpflichtete den BND, das Fernmeldegeheimnis auch im Ausland zu wahren. Die bestehenden Regelungen im BND-Gesetz müssen bis spätestens Ende 2021 verfassungskonform überarbeitet werden." (Quelle)

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