Thursday, January 21, 2021

Amtsrichter in Weimar rechnet mit dem Lockdown und der Corona-Politik ab

Sehr empfehlenswert! Eine wunderbare Geschichte! Für derartige, langwierige und schwere Eingriffe in elementare Grundrechte des Bürgers bedarf es mehr als den Vorwand eines relativ harmlosen SARS-CoV-2 Virus!

"Er schreibt in seinem Urteil:
„Bei einem allgemeinen Kontaktverbot handelt es sich um einen schweren Eingriff in die Bürgerrechte. Es gehört zu den grundlegenden Freiheiten des Menschen in einer freien Gesellschaft, dass er selbst bestimmen kann, mit welchen Menschen (deren Bereitschaft vorausgesetzt) und unter welchen Umständen er in Kontakt tritt. Die freie Begegnung der Menschen untereinander zu den unterschiedlichsten Zwecken ist zugleich die elementare Basis der Gesellschaft.“ ..."

"Bereits im Jahr 2013 lag dem Bundestag eine unter Mitarbeit des Robert Koch-Instituts erstellte Risikoanalyse zu einer Pandemie durch einen „Virus Modi-SARS“ vor, in der ein Szenario mit 7,5 Millionen (!) Toten in Deutschland in einem Zeitraum von drei Jahren beschrieben und antiepidemische Maßnahmen in einer solchen Pandemie diskutiert wurden (Bundestagsdrucksache 17/12051). Der Gesetzgeber hätte daher im Hinblick auf ein solches Ereignis, das zumindest für „bedingt wahrscheinlich“ (Eintrittswahrscheinlichkeit Klasse C) gehalten wurde, die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes prüfen und ggf. anpassen können.
Der Richter wirft damit die Frage auf, warum Deutschland praktisch unvorbereitet in die Seuche gelaufen sei – ohne gesetzliche Vorkehrungen zur Bekämpfung, ohne Vorräte an Masken, Schutzkleidung und medizinischer Ausrüstung."

Auszug aus der oben erwähnten Risikoanalyse von 2013 an den deutschen Bundestag: "... Die Wahl eines SARS ähnlichen Virus erfolgte u. a. vor dem Hintergrund, dass die natürliche Variante 2003 sehr unterschiedliche Gesundheitssysteme  schnell an ihre Grenzen gebracht hatDie Vergangenheit hat bereits gezeigt, dass Erreger mit neuartigen Eigenschaften, die ein schwerwiegendes Seuchenereignis auslösen, plötzlich auftreten können (z. B. SARS-Coronavirus (CoV), H5N1-Influenzavirus, Chikungunya-Virus, HIV) ..."

Richter rechnet mit dem Lockdown und der Corona-Politik ab Ein Amtsrichter in Weimar hat einen Mann freigesprochen, der zu einer Geldbuße verurteilt werden sollte, weil er gegen das Corona-Kontaktverbot verstoßen hat: Die Begründung dieses Urteils ist eine Generalabrechnung mit der Corona-Politik.

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