Tuesday, October 06, 2020

Urteil im Missbrauchsfall Bergisch Gladbach: Warum erst jetzt?

Im Land der notorischen Kuschelstrafen und -justiz!

Angesichts der Monstrosität dieses Kriminellen und seiner Mittäter sind 12 Jahre Haft immer noch zu wenig! Die beteiligten Päderasten haben sogar ihre eigenen kleinen Kinder gegenseitig ausgetauscht? Zum Kotzen! Mal sehn, wie ihn seine Mithäftlinge behandeln werden.

"Während der Hauptverhandlung hatte Jörg L. angekündigt, er werde seiner Tochter 50.000 Euro auf ein Konto einzahlen. Das Geld solle als „Schadenswiedergutmachung“ dienen. Seiner Ehefrau wolle er seinen Anteil am gemeinsamen Haus in Bergisch Gladbach überschreiben."
Wieso hat die Ehefrau nicht eingegriffen? Die u.g. Zeitungsartikel sagen nichts darüber, ob die Mutter auch verklagt wurde!

"Als er 16 Jahre alt war, habe wiederum er sich an seiner damals erst neun Jahre alten Cousine vergangen."
Warum wurde damals schon nicht gegen diesen Täter vorgegangen!

Urteil im Missbrauchsfall Bergisch Gladbach: Warum erst jetzt? Geltendes Recht wurde in Missbrauchsfällen viel zu lange zu lasch angewandt. Zwölf Jahre Haft – ein Signal, das überfällig war.

Zwölf Jahre Haft und Sicherungsverwahrung für Angeklagten Einer der zentralen Beschuldigten im Missbrauchsfall Bergisch Gladbach wurde zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Er hatte seine 2017 geborene Tochter immer wieder vergewaltigt, die Taten gefilmt und verbreitet.

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