Wednesday, December 07, 2022

Corona-Wiederaufbaufonds - Wiedermal Die bedauerliche Naivität des Bundesverfassungsgerichts

Neues aus der Bananenrepublik D.! Die Schlagzeile gefiel mir gut!

Die Deutschen haben mit Helmut Kohl als Kanzler dereinst die deutsche Mark für den Euro nur aufgegeben gegen strikte Versicherungen in Bezug auf z.B. Grenzen der Staatsverschuldung. Alles Makulatur!

"Das höchste deutsche Gericht hat entschieden: Die EU durfte sich mit 750 Milliarden Euro verschulden, um den sogenannten Corona-Wiederaufbaufonds „Next Generation EU“ (NGEU) zu finanzieren. Widerspruch kam nur in einem Sondervotum des Verfassungsrichters Peter Müller, der seinen Richterkollegen vorwirft, ohne die erforderliche rechtliche Grundlage „den Einstieg in eine dauerhafte und grundlegende Änderung der europäischen Finanzarchitektur“ hinzunehmen.

Und in der Tat: Wie das Gericht in seiner Urteilsbegründung einräumt, sehen die EU-Verträge keine Ermächtigung der EU zur Aufnahme von Krediten vor. Deshalb sei die rechtswissenschaftliche Literatur bislang überwiegend von einem allgemeinen Verschuldungsverbot für die Europäische Union ausgegangen. Dieselbe Meinung hätten bislang auch die EU-Institutionen vertreten.

Jetzt muss man innehalten: Warum erlauben die EU-Verträge keine Kreditaufnahme der EU? Der Grund ist einfach: Die Schulden der EU sind letztlich Schulden ihrer Mitgliedsstaaten, die der EU die Mittel für Zins und Tilgung zur Verfügung stellen müssen. Viele Mitgliedsstaaten aber sind überschuldet, ihre Schuldenstände sind höher als die vertraglich vorgesehene Obergrenze von 60 Prozent des BIPs. ..."

Corona-Wiederaufbaufonds - Die bedauerliche Naivität des Bundesverfassungsgerichts | Cicero Online Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass sich die Europäische Union mit 750 Milliarden Euro verschulden durfte, um den sogenannten Corona-Wiederaufbaufonds zu finanzieren. Mit einem Winkeladvokaten würdigen Kunstgriff wird die Tür für die Verschuldung der EU weit aufgestoßen.

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