Thursday, May 19, 2022

Einrichtungsbezogene Impfpflicht von Bundesverfassungsgericht bestätigt

Es scheint dem Bundesverfassungsgericht ist hier eine relativ vernünftiger Kompromiss in dieser umstrittenen Frage gelungen. Das ganze ist, wie in Deutschland so üblich, deutlich und unnötig verkompliziert, aber so ist das halt.

Jedoch eine einrichtungsbezogene Impfnachweispflicht ist ein Einfallstor für die Zukunft. Man kann wohl davon ausgehen, dass die große Mehrheit (ca 85-95% oder mehr) der im Gesundheitswesen beschäftigen sich freiwillig und mit ihrem Einverständnis impfen lassen. Von der kleinen Minderheit hätte man auch tägliche Tests und sofortige Quarantäne verlangen können bei Verdacht auf Ansteckung oder auch eine Beschäftigung in anderen Bereich wäre denkbar gewesen.
Man darf auch nicht vergessen, dass Geimpfte immer noch sich selbst und andere anstecken können. 

Einrichtungsbezogene Impfpflicht von Bundesverfassungsgericht bestätigt Mit der partiellen Impfpflicht für Ärzte und Pfleger war der Gesetzgeber erfolgreicher als mit anderen Projekten. Nun hat auch Karlsruhe die Regel gebilligt – und die bisherige Coronapolitik einmal mehr abgesegnet.

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