Monday, September 27, 2021

Deutsche Wohnen & Co. enteignen: Vergesellschaftung ist keine Lösung

In der Hauptstadt der Bananenrepublik Deutschland geschehen wundersame, aber verfassungswidrige und Marktwirtschafsfeindliche Dinge. 

Der Ausgang des Volksentscheids offenbart, dass die deutschen Bürger in Berlin längst nicht so viel gesunden Menschenverstand besitzen wie allgemein die Schweizer Bürger!

Wird das Resultat des Volksentscheids ignoriert von dem Gesetzgeber, wie der Artikel unten suggeriert, kann das wohl nur mehr Staatsverdrossenheit bedeuten oder hervorbringen.

Warum kann eine einfache Mehrheit statt qualifizierte Mehrheit solche weitgehenden Eingriffe beschließen? Wäre nicht ein Schwelle wie z.B. 67% oder 75% der Stimmen anzuraten!

"... Die „Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen“ hat mit ihrer Forderung nach einer Vergesellschaftung von großen Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in der Hauptstadt viel Aufsehen erregt. Die Berliner haben gestern eindeutig für das Vorhaben gestimmt - es wäre ein Novum in Deutschland. Laut Artikel 15 des Grundgesetzes ist eine Vergesellschaftung möglich, getraut hat sich das bisher jedoch niemand. ...
Nur etwa ein Viertel der Mieter gelten als armutsgefährdet, da sie weniger als 60 Prozent des Median-Einkommens verdienen. Mehr als 40 Prozent der Bewohner verfügen hingegen über ein überdurchschnittliches Einkommen. ..."

Deutsche Wohnen & Co. enteignen: Vergesellschaftung ist keine Lösung - Institut der deutschen Wirtschaft Neben Bundes- und Landtagswahlen wurde am Sonntag auch über den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ abgestimmt – und rund 56 Prozent der Berliner votierten für die Vergesellschaftung der großen Wohnungsunternehmen. Dennoch erscheint es unwahrscheinlich, dass der Volksentscheid auch umgesetzt wird.

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