Sehr empfehlenswert! U.a. wird darin erinnert das ein langstrecken Urlaubsflug im Flugzeug oder auch verschiedene medizinische Strahlenbehandlungen oder Diagnostik mit Strahlen eine Person einer höheren Strahlenbelastung aussetzt als Fukushima oder Tschernobyl!
In der Bananenrepublik Deutschland ist der Deutsche Michel König so unkt die Kröte SED Kanzlerin Merkel!
Der abrupte und irrationale Ausstieg Deutschlands aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie ist eine der grössten von mehreren unglaublichen Fehlleistungen der SED Kanzlerin Merkel
"In diesen Tagen haben deutsche Medien viel getan, um die Angst der Menschen vor der Kernkraft, vor dem „Atomstrom“ zu verfestigen. Den Anlass dafür boten die Stichworte Fukushima und Tschernobyl. ...
Mit diesen Folgen hat sich anlässlich der beiden Jahrestage der Physiker und Strahlenschutzexperte Dr. Lutz Niemann befasst. ...
Mit diesen Folgen hat sich anlässlich der beiden Jahrestage der Physiker und Strahlenschutzexperte Dr. Lutz Niemann befasst. ...
Es wurde durch den [Fukushima] Unfall Radioaktivität freigesetzt ... Allerdings handelte es sich um so wenig Radioaktivität, dass kein Mensch dadurch in seiner Gesundheit zu Schaden kommen konnte. Aber es wurden über 100.000 Menschen aus der Umgebung evakuiert, da die Strahlenschutzgesetze das verlangte. Als Folge der Evakuierungen kamen über 1.000 Menschen zu Tode, insbesondere durch die Evakuierungen von Altenheimen. ...
Zur noch größeren Reaktorkatastrophe in Tschernobyl hält Lutz Niemann Folgendes fest: „Durch den Unfall sind etliche Brände entstanden, die Feuerwehr hatte zu löschen. Aber in der Hektik und vermutlich auch durch Unwissenheit wurde nicht auf die Strahlengefährdung geachtet. 134 Helfer der ersten Stunde erkrankten an der Strahlenkrankheit, 28 Personen starben daran. Hätte man die Helfer der ersten Stunde gegen Strahlung geschützt beziehungsweise mit dem Löschen der Brände einige Stunden gewartet, so hätte es auch in Tschernobyl keine Todesopfer durch Strahlung gegeben.“ ...
Wie war das Unglück entstanden? ... „In Tschernobyl wurde beim Abfahren des Reaktors ein Experiment durchgeführt, bei dem ein Fehler gemacht worden war. Anstatt das Experiment wegen Xenon-Vergiftung sofort abzubrechen, wie es in jeder Ausbildung gelehrt wird, wurde versucht, es dennoch zu Ende zu bringen. Dabei wurde mehrmals gegen die Betriebsvorschriften verstoßen. ...
Lutz Niemann erinnert daran, wie man begann, die ionisierende Strahlung zu nutzen, als man die Röntgen-Strahlung und die Strahlung aus dem Atomkern entdeckte. Dabei sei man zur Einsicht gekommen, dass mit dieser Strahlung eine Gefährdung einhergehe. Das sei in den 1920er Jahren gewesen: „Es wurden erste Grenzwerte eingeführt, zu einer Zeit, wo kaum verlässliche Messgeräte zur Verfügung standen und der Zusammenhang zwischen Dosis und Wirkung der Strahlung noch unbekannt war. Die Dosis-Wirkung-Beziehung wurde erst viel später bekannt, noch heute ist ihr Verlauf höchst umstritten. Die Grenzwerte wurden im Laufe der Jahre immer weiter erniedrigt.“ ...
Niemann erinnert ferner an das „Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren“ (kurz: Atomgesetz), das Ende 1959 beschlossen wurde, und an die Strahlenschutzverordnung von Mitte der 1960er Jahre. Beides gelte nur in der Kerntechnik und nicht für Höhenstrahlung oder im medizinischen Bereich, obwohl dort viel höhere Strahlendosen aufträten. ...
Im medizinischen Bereich wird geröntgt, und es wird in der Krebstherapie bestrahlt. Aus der Anzahl der Röntgenuntersuchungen mit Dosen im Millisievert-Bereich werden gern die hypothetischen Krebstoten als Folge berechnet, in einem Beispiel 5.000 zusätzliche Krebstodesfälle in Deutschland pro Jahr – nicht verifizierbar und nicht falsifizierbar. Würde man die Berechnung der hypothetischen Todesopfer auch im Bereich der Krebstherapie anstellen, wo in der Regel mit 60 Sievert bestrahlt wird, dann ergäbe sich für jeden bestrahlten Patienten das Risiko, mit 300-prozentiger Wahrscheinlichkeit an dessen Folgen zu sterben – aber durch diese Bestrahlung werden die Patienten geheilt. ...
Zur noch größeren Reaktorkatastrophe in Tschernobyl hält Lutz Niemann Folgendes fest: „Durch den Unfall sind etliche Brände entstanden, die Feuerwehr hatte zu löschen. Aber in der Hektik und vermutlich auch durch Unwissenheit wurde nicht auf die Strahlengefährdung geachtet. 134 Helfer der ersten Stunde erkrankten an der Strahlenkrankheit, 28 Personen starben daran. Hätte man die Helfer der ersten Stunde gegen Strahlung geschützt beziehungsweise mit dem Löschen der Brände einige Stunden gewartet, so hätte es auch in Tschernobyl keine Todesopfer durch Strahlung gegeben.“ ...
Wie war das Unglück entstanden? ... „In Tschernobyl wurde beim Abfahren des Reaktors ein Experiment durchgeführt, bei dem ein Fehler gemacht worden war. Anstatt das Experiment wegen Xenon-Vergiftung sofort abzubrechen, wie es in jeder Ausbildung gelehrt wird, wurde versucht, es dennoch zu Ende zu bringen. Dabei wurde mehrmals gegen die Betriebsvorschriften verstoßen. ...
Lutz Niemann erinnert daran, wie man begann, die ionisierende Strahlung zu nutzen, als man die Röntgen-Strahlung und die Strahlung aus dem Atomkern entdeckte. Dabei sei man zur Einsicht gekommen, dass mit dieser Strahlung eine Gefährdung einhergehe. Das sei in den 1920er Jahren gewesen: „Es wurden erste Grenzwerte eingeführt, zu einer Zeit, wo kaum verlässliche Messgeräte zur Verfügung standen und der Zusammenhang zwischen Dosis und Wirkung der Strahlung noch unbekannt war. Die Dosis-Wirkung-Beziehung wurde erst viel später bekannt, noch heute ist ihr Verlauf höchst umstritten. Die Grenzwerte wurden im Laufe der Jahre immer weiter erniedrigt.“ ...
Niemann erinnert ferner an das „Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren“ (kurz: Atomgesetz), das Ende 1959 beschlossen wurde, und an die Strahlenschutzverordnung von Mitte der 1960er Jahre. Beides gelte nur in der Kerntechnik und nicht für Höhenstrahlung oder im medizinischen Bereich, obwohl dort viel höhere Strahlendosen aufträten. ...
Im medizinischen Bereich wird geröntgt, und es wird in der Krebstherapie bestrahlt. Aus der Anzahl der Röntgenuntersuchungen mit Dosen im Millisievert-Bereich werden gern die hypothetischen Krebstoten als Folge berechnet, in einem Beispiel 5.000 zusätzliche Krebstodesfälle in Deutschland pro Jahr – nicht verifizierbar und nicht falsifizierbar. Würde man die Berechnung der hypothetischen Todesopfer auch im Bereich der Krebstherapie anstellen, wo in der Regel mit 60 Sievert bestrahlt wird, dann ergäbe sich für jeden bestrahlten Patienten das Risiko, mit 300-prozentiger Wahrscheinlichkeit an dessen Folgen zu sterben – aber durch diese Bestrahlung werden die Patienten geheilt. ...
Die Strahlenangst wird als ein Mittel der Politik benutzt. Deutschland steigt als weltweit einziges Land weitgehend aus seiner Stromversorgung aus. ... Kernkraftwerke lassen sich sicher betreiben, deutsche in Deutschland allemal. Wenn die Deutschen aus Angst auf eigene Kernkraftstromerzeugung verzichten, ohne damit die befürchtete Gefahr beseitigen zu können, dann ist das eine Torheit ohnegleichen. Zusätzlich töricht ist es, stattdessen auf Wind- und Sonnenkraft zu setzen, weil der Strom mit ihr unverantwortlich künstlich verteuert wird und weil wegen der dann zu komplizierten Regeltechnik Zusammenbrüche der Stromversorgung Realität werden. Die Angst vieler, vielleicht der meisten, aber bei Weitem nicht aller Deutschen vor Kernkraftwerken hat geradezu hysterische Züge und zeigt ein Nicht-Wahrhaben-Wollen von Realität und Lebenswirklichkeit. Sie merken auch nicht, dass sie von politischen Gruppierungen und Profiteuren eines geschürten CO2-Wahns und einer vorgeblichen Klimaschutzpolitik manipuliert und instrumentalisiert werden. ...
Es ist absurd, Deutschland kernkraftfrei machen zu wollen, während sich die anderen Länder der Kernkraft weiterhin bedienen und sich ihr sogar verstärkt zuwenden. ..."
Es ist absurd, Deutschland kernkraftfrei machen zu wollen, während sich die anderen Länder der Kernkraft weiterhin bedienen und sich ihr sogar verstärkt zuwenden. ..."
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