Werden die Bundesverfassungsrichter den Mut aufbringen dem verantwortungslosen Treiben der über 700 Bundestagsabgeordneten Einhalt zu gebieten? Zweifelhaft, aber lassen wir uns mal überraschen! Der Druck auf diese Richter ist enorm! Wünschen wir den Richtern Mut und Standfestigkeit! Manchmal in der Geschichte der Menschheit hängt so viel von so wenigen ab, die richtige Entscheidung zu treffen! Dies ist so ein Moment!
"... Unter dem Radar der öffentlichen Wahrnehmung hat gestern Vormittag der Bundestag mit einer Mehrheit von fast drei Viertel der abstimmenden Abgeordneten sein vornehmstes Recht, die uneingeschränkte Ausübung seiner Budgethoheit, an die EU-Ebene abgetreten. Mit der Zustimmung zum „Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz (ERatG)“ reicht eine übergroße Parlamentsmehrheit leichtfertig und endgültig die Hand für die europäische Schuldenunion. Obwohl die europäischen Verträge eine Kreditaufnahme der EU ausschließen, hat jetzt also das euphemistisch „Next Generation EU“ genannte Corona-Wiederaufbaupaket auch den parlamentarischen Segen aus Deutschland. ..."
Hier ist der Link zu den offiziellen Abstimmungsergebnis: Namentliche Abstimmung 25. März 2021 Eigenmittelsystem der EU
Wieder mal hat die FDP kolossal versagt mit 80 Ja Stimmen, 4 Nein, und 12 Enthaltungen.
Kein SPD Mitglied hat mit Nein gestimmt! In der CDU haben nur 8 mit Nein gestimmt! 63 Abgeordnete haben keine Stimme abgegeben! Unglaublich!
"... Erinnern wir uns:
Zur Gründung des Euros wurde im Vertrag von Maastricht [1992] vereinbart:
Der staatliche Schuldenstand in den Ländern der Währungsunion darf nicht mehr als 60 % des Bruttoinlandsprodukts betragen.
Das jährliche Haushaltsdefizit darf nicht mehr als 3 % des Bruttoinlandsprodukts betragen.
Eine Übernahme der Schulden anderer („Bail-Out“) wurde ausgeschlossen. ..." (Quelle)
"... Jedenfalls diesem letzten Argument sind die Karlsruher Richter nun offenbar gefolgt. In einem sogenannten Hängebeschluss haben sie dem Bundespräsidenten untersagt, das Gesetz zu unterzeichnen. Eine nähere Begründung enthält der Beschluss noch nicht; diese soll nachgereicht werden. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird sich das Bundesverfassungsgericht darin jedoch nicht zur eigentlichen Zulässigkeit des Wiederaufbaufonds äußern, sondern lediglich darauf hinweisen, dass man für die weitere Prüfung habe Zeit gewinnen wollen, bevor durch eine Unterzeichnung Tatsachen geschaffen würden. ...
Hat Steinmeier eine Stillhaltezusage abgelehnt?
Der Vorgang ist dennoch ungewöhnlich, denn eigentlich entspricht es dem politischen Komment, dass das Bundesverfassungsgericht den Bundespräsidenten in solchen Konstellationen informell auf die laufende Prüfung hinweist und ihn bittet, mit seiner Unterschrift bis zu einer Entscheidung zu warten, statt ihm dies durch einen förmlichen Beschluss zu untersagen. Ob es eine solche informelle Anfrage in diesem Fall gegeben hat, und, falls ja, wie sie beschieden wurde, wollte das Bundesverfassungsgericht auf Anfrage der F.A.Z. nicht mitteilen und verwies auf das Bundespräsidialamt.
Von dort hieß es auf Anfrage der F.A.Z., ein entsprechendes Ersuchen sei „telefonisch auf Arbeitsebene“ eingegangen. Zu den Einzelheiten des Gesprächs könne man sich nicht äußern, das Ersuchen des Verfassungsgerichts sei aber jedenfalls nicht abgelehnt worden; über den Beschluss von Freitagnachmittag sei man „überrascht“ gewesen. ..."
Ich wäre überhaupt nicht überrascht, wenn der Depp im Bundespräsidialamt, Frank-Walter Steinmeier, das Ersuchen des BVerfG abgelehnt hätte oder anderswie unangemessen reagiert hätte!
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