Tuesday, November 17, 2020

Verfassungsrechtler Rupert Scholz: Corona Maßnahmen "Verfassungsrechtlich nicht legitimiert"

In der Bananenrepublik Deutschland regiert von der SED Kanzlerin Merkel ist seit Jahren einiges los! Deutliche Worte von einem der bekanntesten Kommentatoren des Grundgesetzes übt Kritik!

"... "Die von der Bundesregierung bislang gepflegte Praxis, dass die Corona-Politik – angefangen bei den gesetzlichen Regelungen bis hin zu den Verordnungen – von einem Gremium bestimmt wird, was in dieser Form in unserer Verfassung gar nicht vorgesehen ist. Es ist ein Zirkel, bestehend aus der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Länder, der sich unabhängig, sozusagen wie eine im freien Raum schwebende Regierung, gesetzgeberisch betätigt. So etwas gibt es nach unserer Verfassung nicht. Seine Existenz verstößt gegen das Demokratieprinzip.“ ..."

"... Für alle Maßnahmen dieser Art muss natürlich das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gelten, das scheint mir nicht in jedem Fall erfüllt. Viel gravierender ist aber die Art und Weise des Zustandekommens der Entscheidungen. ...
Die von der Bundesregierung bislang gepflegte Praxis, dass die Corona-Politik – angefangen bei den gesetzlichen Regelungen bis hin zu den Verordnungen – von einem Gremium bestimmt wird, was in dieser Form in unserer Verfassung gar nicht vorgesehen ist. Es ist ein Zirkel, bestehend aus der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Länder, der sich unabhängig, sozusagen wie eine im freien Raum schwebende Regierung, gesetzgeberisch betätigt. So etwas gibt es nach unserer Verfassung nicht. Seine Existenz verstößt gegen das Demokratieprinzip und ist auch mit dem Föderationsprinzip nicht vereinbar. Nach der „Wesentlichkeitstheorie“ des Verfassungsgerichtes, ist in allen Fragen, die die Grundrechte betreffen, ausschließlich die Legislative zuständig, und nicht irgendwelche exekutivischen Regime, ob sie nun größer oder kleiner sind. ...
Aber lassen Sie mich noch auf einen anderen hochsensiblen Bereich kommen – die Kontaktsperren. Das ist eine so in die Grundrechte der Person eingreifende Regulierung mit weitreichenden Auswirkungen in vielen Bereichen, dass mir dieses Vorgehen einfach unverhältnismäßig erscheint. Dasselbe gilt für das Verbot von Gaststättenbesuchen zu Speisezwecken, so wie das Beherbergungsverbot. Bislang konnte kein Nachweis erbracht werden, dass dadurch der Virus verbreitet wurde – wie auch das RKI vermelden musste. Grundsätzlich aber gilt meine Kritik nicht den einzelnen Maßnahmen, sondern ihrem Zustandekommen, und das ist schlicht verfassungswidrig. ..."

Tichys Einblick Newsletter (17.11.2020) Staatsrechtler Prof. Rupert Scholz (CDU), früherer Bundesverteidigungsminister, hält das Zustandekommen der Grundrechtseinschränkungen durch Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Runde mit den Ministerpräsidenten für „verfassungsrechtlich nicht legitimiert" und die Grundrechtsbeschränkungen für "teilweise unverhältnismäßig“. 

Hier ist das Interview mit Rupert Scholz:
Rupert Scholz: Kanzlerin und Ministerpräsidenten handeln „verfassungswidrig“ Der Verfassungsrechtler und frühere Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) hält die gemeinsamen Beschlüsse von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten für "verfassungsrechtlich nicht legitimiert" und die Grundrechtsbeschränkungen für "teilweise unverhältnismäßig".

No comments: