Es wurde aber auch höchste Zeit, das wenigstens eine der drei staatlichen Gewalten Deutschlands, in diesem Fall die Judikative, der ständigen und jahrelangen schwerwiegenden Verletzungen (e.g. no bailout) der EU Verträge deutlich verurteilt!
EZB: Verfassungsgericht Karlsruhe beanstandet Anleihekäufe: Die Wertpapierkäufe der EZB verstossen laut deutschem Verfassungsgericht gegen das Mandat der EZB. Es fehle die Darlegung der Verhältnismässigkeit. Die Richter werfen zudem Bundesregierung und Bundestag vor, ihre Integrationsverantwortung vernachlässigt zu haben. Ein vorheriges Urteil des EuGH sei ferner nicht mehr nachvollziehbar.
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