Monday, January 30, 2023

Bundesfinanzhof zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags

Typisch Bananenrepublik D!

Alleine die endlose Fortdauer dieses sog. Solidaritätszuschlags ist verfassungswidrig! Ein Steuerzuschlag ist per Definition eine kurzfristige Sondersteuer, um einen besonderen extra Einahmebedarf des Staates wegen einer temporären Ausnahme zu befriedigen. Als Daumenregel kann man vielleicht eine Maximaldauer von 5 Jahren ansetzen für einen Steuerzuschlag.

Was für ein Solidaritätszuschlag ist das eigentlich, wenn nur noch per Gesetz etwa 10% der Steuerzahler (sog. Spitzenverdiener) dafür aufkommen müssen. Extrem widersprüchlich Das alleine ist auch verfassungswidrig!

"... Allerdings wurden aus sozialen und konjunkturellen Gründen rund 90 Prozent der Steuerpflichtigen ab dem Jahr 2021 von der Abgabenpflicht befreit. Nur Spitzenverdiener müssen seitdem die Ergänzungsabgabe noch entrichten. In der Begründung des Gesetzes wird ausgeführt, es bestehe weiterhin eine besondere wiedervereinigungsbedingte Finanzlast des Bundes, etwa in der Rentenversicherung, im Arbeitsmarkt, im Bereich der Anspruchs- und Anwartschaftsüberführung und im Hinblick auf besondere Leistungen für die ostdeutschen Bundesländer. In der Folge sank das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag von rund 19 Milliarden € im Jahr 2020 auf rund 11 Milliarden im Jahr 2021. ..."

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