Monday, October 11, 2021

Verfassungsrechtler Rupert Scholz: Jeder Bundesbürger kann eine Prüfung der Berliner Wahl einfordern

Hat den Rupert Scholz schon beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages Einspruch erhoben? Scheint nicht so! Also ein viel Schwätzer? Viel heiße Luft, aber nichts dahinter! Warum lässt er seiner grundlegend richtigen Überzeugung keine überzeugende Taten folgen? Ein Scheinheiliger!

"... Rupert Scholz, Staatsrechtler und ehemaliger Bundesverteidigungsminister, ist der Meinung, dass die Berliner Wahl für ungültig erklärt und wiederholt werden muss. ...
„Die Summe all dessen, was hier an Versagen aufgetreten ist, ist beispiellos. Das hat es nach meiner Kenntnis noch nie in Deutschland gegeben, dass ein Bundesland derartig versagt bzw. Wahlen zu einer scheinbar manipulativen Masse deformiert.“ ...
Er sei der Meinung, „wenn Mängel dieser Art und dieses Ausmaßes entstehen, muss die Wahl wiederholt werden. Die Wahl ist meines Erachtens für ungültig zu erklären.“ ..."

Verfassungsrechtler Rupert Scholz: Jeder Bundesbürger kann eine Prüfung der Berliner Wahl einfordern Mögliche Verstöße bei den Wahlen in Berlin sind keine lokale Angelegenheit, sie betreffen alle Bürger bundesweit. Das muss nachgeprüft werden. Nachprüfung ist demokratisches Recht, aber auch demokratische Pflicht. Jeder Bundesbürger, auch außerhalb Berlins, kann sich beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages über Wahlmängel beschweren: mit einem schriftlichen Einspruch bis zwei Monate nach der Wahl.

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