Empfehlenswert! Der Zweck heiligt die Mittel! Wenn mittelalterlicher Aberglaube in der Bananenrepublik Urständ feiert im 21sten Jahrhundert!
"... Mit wahnsinnigem finanziellen und ideologischen Aufwand ist es einer billionenschweren Industrie gelungen, die Hauptschuld dem Menschen zuzuschieben und dieses Narrativ zu verankern. Unzählige sektenhaft auftretende Organisationen haben unsere Spezies mit Erfolg zum größten Feind der Umwelt erklärt. Nahezu die gesamte Politik weltweit haben sie über die Besetzung aller wichtigen Schaltstellen, zu denen nicht zuletzt die Medien gehören, in Geiselhaft genommen. Wer das hohe Lied vom menschengemachten Klimawandel nicht inbrünstig mitsingt, ist weg vom Fenster. Dafür sorgen sogenannte Nichtregierungsorganisationen, deren Ziel darin besteht, ihre Klimareligion allen anderen aufzuzwingen. ...
Der VW-Konzern ist das jüngste Opfer krimineller NGO-Aktivitäten. Ihm wurden vom firmeneigenen Verladegelände in Emden die Autoschlüssel aller dort abgestellten Fahrzeuge geklaut. Die geschätzt bis zu 1.200 Schlüssel fanden danach auf der Zugspitze ein neues Zuhause. Die Garmischer Polizei wertet das Treiben von ungefähr zehn Greenpeace-Tätern als unerlaubte Versammlung, die gegen die geltenden Corona-Regeln verstoßen habe. In Emden wird wegen Hausfriedensbruchs und schweren Diebstahls ermittelt. VW will allerdings auf eine Strafanzeige verzichten und somit offenbar auch auf die Beitreibung der entstandenen Kosten. ..."
Der VW-Konzern ist das jüngste Opfer krimineller NGO-Aktivitäten. Ihm wurden vom firmeneigenen Verladegelände in Emden die Autoschlüssel aller dort abgestellten Fahrzeuge geklaut. Die geschätzt bis zu 1.200 Schlüssel fanden danach auf der Zugspitze ein neues Zuhause. Die Garmischer Polizei wertet das Treiben von ungefähr zehn Greenpeace-Tätern als unerlaubte Versammlung, die gegen die geltenden Corona-Regeln verstoßen habe. In Emden wird wegen Hausfriedensbruchs und schweren Diebstahls ermittelt. VW will allerdings auf eine Strafanzeige verzichten und somit offenbar auch auf die Beitreibung der entstandenen Kosten. ..."
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