Tuesday, April 02, 2024

Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief für Verfassungsfeinde. Wirklich!

Ein Gastbeitrag des obersten Verfassungsschützers! Und das ist auch noch am Tag des Aprilscherzes erschienen! 

Dieser Mann scheint die Bananenrepublik D. nicht retten zu können! Vorsicht: Ironie!

Wie blind ist der Mann auf dem linken Auge! Wer bitteschön sind Verfassungsfeinde?

Leider ist der Artikel hinter einer paywall! Wie blöd von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung!

"... Warum die FAZ diesen Haldenwang-„Gastbeitrag“ abdruckt? Weil Haldenwang darum gebeten hat? Weil Haldenwangs Chefin und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) das so wollte? Weil die FAZ Haldenwang retten will? Oder weil die FAZ Haldenwang vorführen möchte? Denn Haldenwang führt sich selbst vor, besser als dies jeder Kritiker könnte. ...
Dieser Gastbeitrag zeigt sehr anschaulich, dass Haldenwang sein Amt eklatant missversteht und dass er ein Bandwurmsatz-Schwurbler ist. Letzteres dokumentiert er in seinem insgesamt 642 Wörter umfassenden Text allein schon mit einem einzigen Satz, der für sich 88 Wörter ausmacht und mit 7 Kommata zu einer kaum noch lesbaren Satzkaskade wird. ..."

"... Verfasser des FAZ-Gastbeitrages ist der umstrittene Thomas Haldenwang (übrigens CDU-Mitglied, im November 2018 von der Regierung Merkel installiert anstelle des unter regierungsamtlich höchst umstrittenen Umständen geschassten BfV-Vorgängers Hans-Georg Maaßen. (Den Haldenwang nun „beobachten“ lässt.) ..." Hier ist meine Abrechnung mit der SED Kanzlerin Merkel. Der Schaden, der von dieser ersten Kanzlerin angerichtet, wurde ist enorm.

"... Zweitens schreibt Haldenwang: „Auch die Meinungsfreiheit hat Grenzen. Die äußersten Grenzen zieht das Strafrecht, etwa in Hinsicht auf strafbare Propagandadelikte oder Volksverhetzung. Jedoch auch unterhalb der strafrechtlichen Grenzen und unbeschadet ihrer Legalität können Meinungsäußerungen verfassungsschutzrechtlich von Belang sein.“ In diesem Satz steckt Sprengstoff. Wenn der Verfassungsschutz „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ aktiv wird, heißt das nichts weniger, als dass jeder Rechtsweg ausgeschlossen ist, jede Überprüfung staatlichen Handelns. Wem Straftaten vorgeworfen werden, der kann sich vor Gericht verteidigen, und richterliche Entscheidungen sind wiederum an Gesetze gebunden; in den meisten Fällen gibt es sogar eine Überprüfungsinstanz. Unterhalb der Strafbarkeitsgrenze operiert der Verfassungsschutz geheim, also unkontrollierbar und verdeckt; Faeser nannte ja als Instrumente Kontensperrung, Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt, um schärfere Kontrolle auszulösen. Auch Anrufe beim Arbeitgeber, in der Schule, in den Behörden sind als geheime Maßnahmen benannt. Es ist ein Willkürbereich. ..."

Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang verteigt sich gegen Kritik Ist der Verfassungsschutz zu präsent in den Medien? Und handelt er als „Gesinnungspolizei“? Nein. Denn die Meinungsfreiheit hat Grenzen, die verteidigt werden müssen. Ein Gastbeitrag.


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