Erstaunlich, das ein Bundesverfassungsrichter so bald nach einer umstrittenen Entscheidung ein Interview in den Medien gibt.
Im vollen Wortlaut, seine erste Antwort im Interview:
"Ich habe natürlich mit Kritik gerechnet. Was mich erstaunt, ist die Einseitigkeit und der eifernde Ton, der hier von manchen angeschlagen wird. Klar ist doch, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) zwar seit 50 Jahren einen schrankenlosen Vorrang des Europarechts reklamiert, fast alle nationalen Verfassungs- und Höchstgerichte dem jedoch genauso lange widersprochen haben. Solange wir nicht in einem europäischen Staat leben, richtet sich die Mitgliedschaft eines Landes nach seinem Verfassungsrecht. Dieses muss zwar offen sein für den Anwendungsvorrang des Europarechts, kann aber auch Grenzen vorsehen, wie das bei uns in Art. 23 des Grundgesetzes der Fall ist. Im Übrigen haben, was die Empörung noch fragwürdiger macht, andere Gerichte wie das oberste Gericht Dänemarks oder das Tschechische Verfassungsgericht Entscheidungen des EuGH schon für „Ultra vires“, also offensichtlich kompetenzwidrig, gehalten. Das alles lassen die Kritiker einfach unter den Tisch fallen."
"... Mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit soll sichergestellt werden, dass diese Übergriffe nicht außer Verhältnis zum angestrebten Erfolg stehen. Das erfordert eine Abwägung. Nur so kann etwa ein flagranter Missbrauch verhindert werden. Eine solche Abwägung gab es aber nicht einmal im Ansatz, und der EuGH hielt sie in seiner Vorabentscheidung auch nicht für erforderlich. ..."
"Dabei sollte sie zur Kenntnis nehmen, dass Deutschland und die meisten anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gar nicht hätten beitreten dürfen, wenn es den vom EuGH angenommenen schrankenlosen Anwendungsvorrang des Europarechts vor dem Grundgesetz gäbe. Das haben wir auch in der Entscheidung zum Einheitlichen Patentgericht im Januar noch einmal deutlich gemacht."
"Ein Vertragsverletzungsverfahren [der EU] brächte aber eine erhebliche Eskalation, die Deutschland und andere Mitgliedstaaten in einen schwer auflösbaren Verfassungskonflikt stürzen könnte. Denn der schrankenlose Vorrang des Unionsrechts ist mit der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes und vielen anderen Verfassungen nicht vereinbar."
Die blöde Ursula von der Leyen wird das ja bald selbst herausfinden!
Peter Huber im Gespräch: „Das EZB-Urteil war zwingend“
Prof. Dr. Peter M. Huber Portrait of Prof. Dr. Peter M. Huber Justice of the Second Senate Born in Munich in 1959
Warum die Frankfurter Allgemeine Zeitung ein so unvorteilhaftes Bild von dem Richter ausgewählt hat (man könnte den Eindruck haben, der Richter haette gerade den coronavirus mit viel Bier überlebt) ist bedauerlich oder es war absicht:
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