Wenigstens scheint das Bundesverfassungsgericht noch einigermaßen normal und im Sinne des Grundgesetzes zu funktionieren in der Bananenrepublik D.! Wie lange noch ist die Frage!
"... Das Berliner Kammergericht hatte eine einstweilige Verfügung erlassen. Der frühere Chefredakteur der Bild-Zeitung sollte nicht mehr die Entwicklungshilfe der Bundesregierung für Afghanistan kritisieren dürfen. Julian Reichelt hatte deswegen beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt – und Recht bekommen. ...
Das Gut der Meinungsfreiheit ist in Deutschland so stark geschützt, weil es aus dem „besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist.“ Dazu noch ein Zitat: „Dem Staat kommt kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu.“ ..."
Das Gut der Meinungsfreiheit ist in Deutschland so stark geschützt, weil es aus dem „besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen ist.“ Dazu noch ein Zitat: „Dem Staat kommt kein grundrechtlich fundierter Ehrenschutz zu.“ ..."
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